Das BAFA ist vor allem für ausfuhrkontrollrechtliche Fragen zuständig, also für Waren, Technologien, Genehmigungen und bestimmte Endverbleibsfragen. Für bestimmte Genehmigungen und Meldungen im Zahlungsverkehr ist in Deutschland die Deutsche Bundesbank zuständig.

In der Praxis müssen beide Ebenen häufig zusammen betrachtet werden. Ein Geschäft kann produktseitig prüfbar sein, aber zahlungsseitig dennoch problematisch werden – oder umgekehrt.