Endurteil des Landgerichtes München zur Klage von Dawood Nazirizadeh gegen Kazem Moussavi

Wiesbaden, den 29.11.2018

Der Wiesbadener Unternehmensberater Dawood Nazirizadeh verklagte Kazem Moussavi wegen der Verbreitung unwahrer Behauptungen. Nazirizadeh hat sich als Berater deutscher Firmen auf dem iranischen Markt einen Namen gemacht. Das Endurteil des Landgerichtes München liegt jetzt vor.

Dawood Nazirizadeh, Unternehmensberater

Dawood Nazirizadeh erklärte: „Ich bin sehr glücklich darüber, dass unser Rechtsstaat funktioniert und Kazem Moussavi es zukünftig zu unterlassen hat, seine unwahren Behauptungen über mich zu verbreiten! In diesem Verfahren ging es nicht um Politik und unterschiedliche Meinungen, sondern um Lügen als Mittel, mir persönlich und beruflich zu schaden.“

Nazirizadeh bekam in 6 von 7 Punkten Recht. Moussavi darf über Nazirizadeh nicht weiter behaupten:

  • Er würde als Vertreter des Islamischen Zentrums Hamburg beim Zentralrat der Muslime agieren
  • Er hätte mit der sogenannten Forschungsakademie für Islamische Forschungen der islamischen Revolutionswächter, sowie  mit der vom iranischen Geheimdienst betriebenen Akademie für iranische Studien kooperiert
  • Er sei Dreh- und Angelpunkt der Aktivitäten des Islamischen Zentrums Hamburg beim Zentralrat der Muslime
  • Er hätte in den letzten Jahren die Qom-Reisen dutzender deutscher NGOs organisiert, um ihnen die islamistischen Kaderschulen der URD schmackhaft zu machen
  • Er würde schiitisch-motivierte Vorträge und gezieltes Coaching für Jugendliche und Immigrantinnen halten, bei denen vor allem die Verbreitung der Briefe des iranischen Staatsoberhauptes Khamenei an die Jugend im Westen („Letter for you“) im Fokus stünden
  • Er würde in Verbindung mit den Organen der iranischen Revolutionsgarden stehen

Lediglich die Behauptung, Nazirizadeh sei in einem bestimmten islamischen Zentrum in London „aktiv“ gewesen, ließ der Richter als Meinungsäußerung durchgehen. Nazirizadeh erklärte er sei dort lediglich zweimal Teilnehmer bei Gottesdiensten gewesen.(Das Urteil unter dem Az 25O2293/18 ist noch nicht rechtskräftig)

Symbolbild Gerechtigkeit Urteil Nazirizadeh gegen Moussavi

Lesen Sie hier zur Vorgeschichte: Verleumdung darf kein Mittel der Politik sein