Aktuelles zu den Iran Sanktionen

Die Sanktionen, die von den USA im Jahr 2016 ausgesetzt und 2018 wieder in Kraft gesetzt wurden, richten sich im Wesentlichen gegen nicht-amerikanische Unternehmen, die Geschäfte mit Iran tätigen. Das Verbot von Iran-Geschäften für US-Unternehmen gilt jedoch weiterhin. Die Trump-Administration hat zusätzlich zur Wiederaufnahme der ausgesetzten Sanktionen kontinuierlich neue Sanktionen verhängt und auch die US-Regierung unter Joe Biden hat neue Sanktionen erlassen. Als Reaktion auf die Sanktionspolitik der USA haben viele europäische und asiatische Unternehmen ihre Geschäfte mit Iran eingestellt oder stark reduziert. Eine Prüfung, ob bestimmte Aktivitäten möglicherweise nicht gegen die US-Sekundärsanktionen verstoßen, wird in der Regel nicht mehr durchgeführt, da das umfassende Sanktionsregime der USA mittlerweile zu undurchsichtig ist und rechtssichere Entscheidungen kaum möglich sind.

Es ist möglich, dass die Atom-Verhandlungen endgültig abgebrochen werden, bisher sind jedoch alle Beteiligten bemüht, die Gespräche als noch nicht gescheitert darzustellen. Dies könnte sich jedoch ändern, wenn das iranische Atomprogramm weiter provokativ ausgebaut wird. Es ist zu erwarten, dass die USA, die EU und andere westliche Staaten ihre Sanktionen verschärfen werden.

Auch eine vollständige Wiederaufnahme (Snapback) der EU- und UN-Sanktionen, die 2016 aufgehoben wurden, ist möglich, indem der im Atomabkommen festgelegte “Dispute Resolution Mechanism” genutzt wird. Die E3 (Frankreich, Vereinigtes Königreich, Deutschland) hatten Anfang 2020 dieses Streitschlichtungsverfahren eingeleitet, es aber später ausgesetzt.

Der folgende Text wurde am 18. Mai 2019 das letzte Mal überarbeitet.

Iran Sanktionen: Aktuell und historisch betrachtet

Die Iran Sanktionen sind ein Thema für jeden, der sich für die iranische Wirtschaft und Politik interessiert, oder sich selber wirtschaftlich in Iran engagieren möchte. Mit diesem Artikel wollen wir erstens unseren Lesern und Kunden Informationen über den aktuellen Stand des Iran Embargo an die Hand geben. Zweitens geben wir Ihnen einen kleinen historischen Überblick über die Entwicklung der Iran Sanktionen.

Trotz des sogenannten “Atomabkommen” (JCPoA) zwischen Iran und den UN-Vetomächten sowie Deutschland, sind die Iran Sanktionen nicht beendet. Für Investoren und Händler gibt es weiterhin einige Beschränkungen zu beachten. Es ist wichtig zu wissen, dass dieses Sanktionsregime in Bewegung ist. Vor allem der einseitige Ausstieg der USA aus dem Abkommen bringt neue Herausforderungen für die verbliebenen Vertragspartner. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen von Nutzen sind. Es darf aber der Hinweis nicht fehlen, dass Sie sich bei konkreten Geschäftstätigkeiten an behördlicher Stelle über eventuelle Beschränkungen informieren sollten.

Iran Sanktionen: Fahnen 3+3

Aktueller Stand des Iran Embargo

Als (potentieller) Geschäftspartner von iranischen Firmen, möchte man natürlich als erstes wissen, welche Sanktionen aktuell gültig sind und wo man sich informieren kann.

Seitens der EU sind die in den Verordnungen (EU) Nr. 2015/1861 und Nr. 2015/1862 enthaltenen Sanktionslockerungen mit der Erfüllung von Irans Verpflichtungen endgültig (Implementation Day 15.1.2016) in Kraft getreten (Beschluss 2016/37/ GASP)

Weiterhin in Kraft sind:

  • Sanktionen zur Verhinderung der Verbreitung von Atomwaffen
  • das Waffenembargo
  • die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 (Menschenrechte)

Bereits kurz nach dem „Implementation day“ des sogenannten “Atomabkommens” (JCPoA), verhängten die USA neue Iran Sanktionen. Ziel ist Irans Raketenprogramm, mit der Begründung, dass Iran mit kürzlichen Raketentests gegen eine UN-Resolution verstoßen hätte. Einen Bruch des „JCPoA“ sahen die USA im Gegensatz zu Iran darin nicht. Im Dezember 2016 verlängerten die USA bestehende Sanktionen gegen Iran (Iran Sanctions Act) um weitere 10 Jahre, ebenfalls mit dem Raketenprogramm und Menschenrechtsverletzungen begründet. Der damals amtierende Präsident Obama unterschrieb diese Verlängerung nicht, sie erhielt trotzdem Gesetzeskraft durch Kongressbeschluss. Mit der Erklärung Präsident Trumps, die Aussetzung der US-Sanktionen gegen Iran nicht zu verlängern (Mai 2018) sind die USA kein Vertragspartner des JCPoA mehr. Am 7. August 2018 traten die ersten neuen Iran Sanktionen der USA in Kraft, diese wurden ab dem 7. November 2018 und erneut im Mai 2019 erweitert. Bestehende Ausnahmen von den extraterritorialen Sanktionen der USA wurden damit gänzlich aufgehoben. Die Vereinigten Staaten drohen somit auch Nicht- US-Firmen und Personen, die sich nicht an diese einseitigen Iran Sanktionen halten mit Bestrafung. Die verbliebenen Vertragspartner Irans im JCPoA sehen darin einen Bruch des Völkerrechts und haben erklärt, sich gegen dieses Vorgehen zu wehren.

Wichtige Links zu den gültigen Sanktionen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine „Kontaktstelle Iran“ eingerichtet. Dorthin können sich Unternehmen mit Fragen zum Iran-Geschäft und den Iran Sanktionen wenden.

[email protected]

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
bietet auf seiner Seite differenzierte Informationen zu verbotenen und genehmigungspflichtigen Gütern, sowie eine Telefonhotline für Nachfragen:

http://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Iran/iran_node.html

Die USA bieten ebenfalls, auf der Seite des US-Finanzministeriums, Informationen zu ihren einseitigen Iran Sanktionen an:

https://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/Programs/pages/iran.aspx (mit weiterführenden Links)

Und hier aktualisiert (Nov. 2018) in Form von “FAQ”:

https://www.treasury.gov/resource-center/faqs/Sanctions/Pages/faq_iran.aspx#630

Die Listen sanktionierter Personen und Organisationen ist hier einsehbar:

https://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/SDN-List/Pages/default.aspx

Um auf dem Laufenden zu bleiben zum amerikanischen Iran-Embargo, kann man sich hier in den Email-Verteiler eintragen lassen:

https://service.govdelivery.com

Iran Sanktionen der USA

Grundsätzlich muss man bei den US-Sanktionen, “primäre” und “sekundäre” Sanktionen unterscheiden. Die sekundären (“extraterritorialen”) Sanktionen betrafen nicht-amerikanische Firmen und diese wurden aufgehoben solange die USA im JCPoA verblieben, während sich die primären Sanktionen an US-amerikanische Personen und Unternehmen richten und diese weiterhin in Kraft blieben. So durften amerikanische Banken auch so lange die USA Vertragspartner des JCPoA waren, keinerlei Zahlungsverkehr mit Iran abwickeln – und davon sind dann auch Großbanken wie die Commerzbank und die Deutsche Bank mit erheblichen Anteilen von amerikanischen Anteilseignern betroffen, die in den letzten Jahren mit Milliarden Strafzahlungen belegt wurden. Entsprechend zurückhaltend sind diese Geldhäuser in der Frage von Finanzierungen des Geschäftes mit Iran. Das stellte auch nach Inkrafttreten des JCPoA noch ein großes Hindernis dar. Mit dem Ausstieg der USA aus dem JCPoA setzen die USA ihre sekundären Iran Sanktionen wieder in Kraft.

Durch die USA sanktionierte iranische Wirtschaftsbereiche

  • gegen Häfen, Schiffbau, Reedereien
  • gegen die gesamte Öl-/Gas- und Petrochemie-Industrie Irans
  • gegen alle Finanztransaktionen und –kommunikation mit der iranischen Zentralbank (CBI) und anderen iranischen Banken
  • gegen Versicherungen und Rückversicherungen im Iran-Geschäft
  • gegen den iranischen Energiesektor
  • Handel mit US-Dollar durch die iranische Regierung
  • Handel mit Gold und Edelmetallen
  • Aluminium, Stahl und andere in der Industrie verwendete Metalle, Kohle, Graphit
  • Industriell verwendete Software
  • Geschäfte mit der iranischen Automobilindustrie
  • Bedeutendere Geschäfte mit iranischer Währung und Staatsanleihen
  • Lebensmittel und Teppiche
  • Passagierflugzeuge und –flugzeugteile/Services

Iran Sanktionen: Der JCPoA – das „Atomabkommen“ mit Iran

Was soll mit dem „gemeinsamen Aktionsplan“ den die „5+1“-Staaten (China, Frankreich, Deutschland, Russland, England und die USA zusammen mit der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini,  mit Iran ausgehandelt und am 15.Juli 2015 veröffentlicht haben, erreicht werden? Die vollständige Umsetzung des Abkommens soll die vollkommene friedliche Natur des iranischen Atomprogramms sicherstellen. Iran versichert darin, dass es niemals nach Atomwaffen streben, diese entwickeln oder kaufen wird. Gleichzeitig soll das Abkommen dafür sorgen, dass Iran alle seine Rechte, die es als Mitglied des „Atomwaffensperrvertrages“ auf ein ziviles Atomprogramm hat, auch wahrnehmen kann, ohne wie bisher mit Sanktionen belegt zu werden.

Der gemeinsame Aktionsplan  umfasst mit seinen Anhängen über 100 Seiten und ist in englischer Sprache hier einsehbar.

UN Resolution 2231

Iran Sanktionen: UN-Gebäude

Der UN Sicherheitsrat hat durch seine Resolution 2231 dem Abkommen völkerrechtliche Verbindlichkeit verliehen (deutsch hier nachzulesen).

Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des JCPoA

  • Iran verpflichtet sich zu Transparenz über sein ziviles Atomprogramm, wird sich den Kontrollen durch die IAEA unterwerfen, auch nach den Regeln des Zusatzprotokolls zum „Atomwaffensperrvertrag“. Dieses ermöglicht  kurzfristige Kontrollen, auch von nicht unmittelbar nuklearbezogenen Orten.
  • Iran wird seine Urananreicherung nur sehr stark eingeschränkt weiterführen. Damit soll sichergestellt werden dass auch nach Ablauf des JCPoA Iran seine Anreicherungsaktivitäten nicht kurzfristig ausbauen kann.
  • In seiner unterirdischen Anreicherungsanlage Fordo, darf Iran seine Zentrifugen nur zu Forschungszwecken mit nicht nuklearem Material betreiben.
  • Der Schwerwasserreaktor Arak wird umgebaut und der Reaktorkern ins Ausland verbracht. Damit soll verhindert werden, dass er waffenfähiges Plutonium erzeugen kann. Neue Schwerwasserreaktoren darf Iran nicht bauen.
  • Iran verpflichtet sich, Fragen der IAEA zu einem vermuteten früheren militärischem Atomprogramm zu beantworten.
  • Wenn Iran seine Verpflichtungen erfüllt hat, werden die Wirtschafts- und Finanzsanktionen aufgehoben. In Kraft bleiben allerdings das UN-Waffenembargo und die Sanktionen zum iranischen ballistischen Raketenprogramm.
  • Eine gemeinsame Kommission in der die Sechsergruppe und Iran vertreten sind, kann bei Streitfällen angerufen werden. Sollte Iran den Vertrag verletzen, droht Wiedereinsetzung der Sanktionen („Snap back“)
  • Die Vertragspartner bieten Iran Zusammenarbeit im zivilen nuklearen Sektor an

Hier wird verkündet, dass 10 Jahre nach Inkrafttreten des Aktionsplans, die Bestimmungen dieser Resolution aufgehoben werden sollen, die „iranische nukleare Frage“ für abgeschlossen erklärt werden soll und von der Liste der Angelegenheiten, mit denen der Sicherheitsrat befasst ist, gestrichen werden wird. Damit würden auch alle anderen früheren Resolutionen wegen des iranischen Atomprogramms hinfällig.

Die USA und der JCPoA unter Präsident Trump

Iran Sanktionen: Bild von Donald Trump

Der Tonfall zwischen den USA und Iran verschärfte sich nach Amtsantritt Präsident Trumps. Iran beschuldigte die USA, diese wollten sie mit neuen Iran Sanktionen dazu drängen aus dem Abkommen auszusteigen, damit die USA das nicht tun müssten. Die anderen Vertragspartner mahnten die Einhaltung es JCPoA an, die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini wies darauf hin, dass das Abkommen nicht einem Land, sondern der Weltgemeinschaft gehöre und weiterhin umgesetzt werden müsse. Iran betonte mehrmals, dass es seine Uran-Anreicherung innerhalb weniger Tage auf den Stand vor dem Abkommen bringen könne. Präsident Rouhani sagte, dass die Hauptaufgabe seines Außenminister Zarif sei, das Atomabkommen am Leben zu halten. Nach dem Ausstieg der USA am 8.5.2018 sagte Rouhani, dass Iran im Abkommen verbleiben würde, wenn seine Interessen gewahrt würden.

Das Atomabkommen ist kein bilateraler Vertrag zwischen den USA und Iran. Darum hebt auch der Ausstieg der USA den Vertrag nicht auf.  Im Oktober 2017 verweigerte US-Präsident Trump erstmalig die “Zertifizierung” von Irans Vertragstreue – ein internes Verfahren der USA, das nicht im direkten Zusammenhang mit dem JCPoA steht. Vorausgegangen waren monatelange inneramerikanische Diskussionen, bei denen Trumps angekündigter Ausstieg aus dem Atomabkommen auch auf interne Kritik stieß. Auch die europäischen Staaten initiierten eine diplomatische Inititative zur Bewahrung des Abkommens.

Im Januar 2018 setzte Präsident Trump die Sanktionen gegen iranische Öl-Exporte erneut aus, verlangte aber wiederum Nachbesserungen am JCPoA und forderte die europäischen Vertragspartner auf, diese innerhalb der nächsten drei Monate zu erreichen, andernfalls würden die USA den Vertrag verlassen. Die Entscheidung dazu, verkündete Trump dann am 8.5.2018, mit der Verkündung von erneuten und verschärften Iran Sanktionen (s.o.)

Der “JCPoA”: ein Erfolg für die internationale Sicherheit

In einer gemeinsamen Erklärung Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens zum Rückzug der VereinigtDie Außenminister Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Irans und die EU-Außenbeauftragte bei einem Treffen nach dem Ausstieg der USA aus dem JCPoA. Quelle: Tasnim-Newsen Staaten aus dem dem Nuklearabkommen mit Iran vom 8. Mai 2018 erklären die Unterzeichner, dass Iran sich nach Angaben der IAEO weiterhin an die ihm durch das JCPoA auferlegten Beschränkungen und an die aus dem Atomwaffensperrvertrag folgenden Verpflichtungen hält. Die Welt sei hierdurch sicherer geworden. Daher würden die E3 auch am JCPoA festhalten und sich weiterhin verpflichtet sehen, sich für den Erhalt des Abkommens einzusetzen. Sie beabsichtigten zumit allen verbliebenen Parteien darauf hinwirken, dass das Abkommen bewahrt würde. Dies schließe den Erhalt von wirtschaftlichen Vorteilen für das iranische Volk ein, die mit dem Abkommen verknüpft sind.

Gesamter Text der Erklärung

Ausstiegsoptionen

Der „JCPoA“ beinhaltet Ausstiegsoptionen:

  • Für Iran im Fall, dass früheren Resolutionen gegen das Land wieder in Kraft gesetzt werden, sollten Konflikte im Rahmen des Schlichtungsverfahrens nicht gelöst werden.
  • Für andere Vertragspartner  gibt es die Möglichkeit, im Falle dass man „glaubt“ das Iran seine Verpflichtungen nicht erfüllt, o.g. Schlichtungsverfahren einzuberufen. Es ist im Abkommen nicht die Rede davon, dass diese Bedenken auch belegt werden müssten. Die USA haben vor ihrem Ausstieg aus dem Abkommen diesen Weg allerdings nicht eingehalten, es gab kein Schlichtungsverfahren. Man kann also hier von Vertragsbruch sprechen.

Während der Gültigkeit des Abkommens getroffene Vereinbarungen mit Iran würden in einem solchen Fall nicht von wiederauflebenden Sanktionen betroffen sein.

Ein Jahr nach dem Ausstieg der USA: Iran setzt Teile seiner Verpflichtungen aus dem JCPoA aus

Ein Jahr nach dem einseitigen Ausstieg der USA aus dem “Atomabkommen” hat Iran erklärt, dass es einen Teil seiner Verpflichtungen nicht mehr einhalten werde, bis die verbliebenen Vertragspartner ihrerseits für die Normalisierung der Wirtschaftsbeziehungen zu Iran sorgen würden. Bislang seien nur politische Willenserklärungen abgegeben worden, es sei aber keine angemessene Reaktion des UN-Weltsicherheitsrates und der internationalen Gemeinschaft auf den Verstoß der USA gegen die UN-Resolution 2231 erfolgt.

Iran beruft sich bei seinem Vorgehen auf die Artikel 26 und 36 des JCPoA, die solche Schritte für den Fall vorsehen, dass die Sanktionen gegen Iran nicht aufgehoben würden.

Die Maßnahmen Irans betreffen in der ersten Phase die Einstellung der freiwilligen Einhaltung von Beschränkungen für die Aufrechterhaltung von Lagerbeständen an angereichertem Uran und schwerem Wasser. Iran hatte bisher zugesichert, nur 300 kg Uran zu behalten und den Rest in ein Drittland zu schicken oder zu verkaufen. Durch die Iran Sanktionen der USA sind aber genau solche Transfers gar nicht mehr möglich, ebenso wie es ihm nicht möglich ist, Produkte aus dem Schwerwasserreaktor Arak zu verkaufen. Für die zweite Phase hat Iran angekündigt, die freiwillige Einhaltung von Beschränkungen in Bezug auf den Grad der Urananreicherung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung des Arak-Schwerwasserreaktors einzustellen.

Mit diesem Schritt soll der Druck auf die verbliebenen Vertragspartner erhöht werden, wirksame Maßnahmen gegen die einseitigen US-Sanktionen einzuleiten. Die Motivation Irans, sich einer weitreichenden Beschränkung seiner Rechte auf ein ziviles Atomprogramm zu unterwerfen, war ja die Normalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen.

Schutzmaßnahmen der EU gegen Sekundärsanktionen der USA

Das “Blocking Statute” der EU

Iran Sanktionen: Flagge der EUAuch wenn der  Ausstieg der USA  aus dem JCPoA  formal die anderen Vertragspartner nicht betrifft, sind durch die US-Sekundärsanktionen, auch nicht-amerikanische Firmen von US-Strafzahlungen bedroht und die USA könnten ihre Vermögenswerte in den USA beschlagnahmen.  International tätige Konzerne  wie Total, Siemens, Daimler, Peugeot-Citroen  u. a. sind davon gefährdet. Eine Reihe großer Unternehmen hat daraufhin bereits ihren Rückzug aus Iran angekündigt.

Nach der Ankündigung des US-Ausstiegs aus dem JCPoA apellierte die EU-Außenbeauftragte Mogherini an Iran, das Abkommen weiter umzusetzen. Die außereuropäischen Vertragspartner erklärten, dass sie auf jeden Fall im Abkommen verbleiben würden und verhandeln mit Iran, wie zukünftig die Geschäfte, besonders die Finanztransaktionen gesichert werden können.

Die EU-Vertragspartner sehen in  den extraterritorialen US-Sekundärsanktionen einen Völkerrechtsbruch und haben erklärt, europäische Firmen vor den Iran Sanktionen der USA beschützen zu wollen. Hierzu haben sie eine Verordnung aus dem Jahr 1996 zum 7. August 2018 reaktiviert und aktualisiert. Damals erließ  der damalige Präsident Bill Clinton extraterritoriale US-Sanktionen gegen Libyen, Iran und Kuba. Mit dem sogenannten “Blocking Statute” schuf die EU eine Verordnung, die es europäischen Firmen verbot, sich an diese Sanktionen zu halten und eröffnete damit eine rechtliche Möglichkeit, gegen US-Strafzahlungen vorzugehen und sorgte gleichzeitig dafür, dass US-Recht in diesem Zusammenhang in der EU keine Anwendung finden konnte.  In der Folge verzichteten die USA auf die Durchsetzung dieser Strafen gegen europäische Firmen – ein Entgegenkommen das die derzeitige US-Regierung nicht zeigt.

Auszug aus der Erklärung der EU-Kommission zum “Blocking Statute”:

Durch die Blocking-Verordnung erhalten EU-Wirtschaftsteilnehmer die Möglichkeit, für Schäden, die ihnen aus der Anwendung von durch die Verordnung erfassten extraterritorialen Sanktionen entstehen, von den natürlichen oder juristischen Personen oder Stellen, die sie verursachen, Schadenersatz zu verlangen. Außerdem werden Urteile ausländischer Gerichte, die zur Durchsetzung der Sanktionen verhängt werden, in der EU nicht anerkannt. Ferner untersagt die Verordnung Personen aus der EU, sich an diese Sanktionen zu halten, es sei denn, die Kommission hat dies ausnahmsweise in Fällen genehmigt, in denen durch die Nichteinhaltung die Interessen dieser Personen oder der Union schwer geschädigt würden.

Gesamter Text der Erklärung der EU-Kommission (deutsche Version dort verlinkt)

Ein Leitfaden in deutscher Sprache zur Umsetzung des Blocking-Statute (FAQ)

Der Blocking-Statute soll für EU-Wirtschaftsteilnehmer sicherstellen, dass Geschäftsentscheidungen weiterhin frei getroffen werden können und ihnen ihre geschäftlichen Entscheidungen für oder gegen ein Geschäft mit Iran nicht durch die US-Rechtslage aufgezwungen werden können.

INSTEX – eine Teil-Lösung für den Zahlungsverkehr mit Iran?

Eines der größten Probleme, die durch die einseitigen US-Sanktionen gegen Iran entstanden sind, ist die Verkomplizierung des Zahlungsverkehrs mit Iran. Das internationale Zahlungssystem S.W.I.F.T. hat unter Druck der USA Iran ausgeschlossen, so dass Geldtransfers nur über Umwege möglich sind und sich entsprechend verteuert haben.

Um dieses Problem zu bewältigen haben Deutschland, Frankreich und Großbritannien haben eine von der EU unterstützte Finanzgesellschaft mit dem Namen INSTEX (Instrument in Support of Trade Exchanges, dt.: Instrument zur Unterstützung des Handelsaustausches) gegründet. Sie soll dazu beitragen,  trotz der US-Sanktionen die Geschäftsbeziehungen mit dem Iran aufrecht zu erhalten.

Es handelt sich um eine Art Tauschbörse: die Exporte europäischer Firmen sollen mit iranischen Ausfuhren verrechnet werden.  Der europäische Importeur iranischer Waren bezahlt seine seine Rechnung nicht direkt beim iranischen Geschäftspartner, sondern bei einem europäischen Exporteur.

Die Gesellschaft ist in Frankreich angesiedelt und hat mit dem früheren Commerzbank Manager Per Fischer eine deutsche Geschäftsführung. Damit das System funktionieren kann, hat Iran ein entsprechendes Gegenstück, “Special Trade and Finance Institute“ (STFI), gegründet.

Die Gründung der Gesellschaft wurde im Februar 2019 bekannt gegeben. Sie soll sich zunächst auf den Handel mit nicht sanktionierten Lebensmitteln, Medikamenten und Medizinprodukten beschränken. Bis zum Jahrestag des Austritts der USA aus dem JCPoA am 8. Mai 2019 war das System jedoch nicht nicht in Betrieb, dies ist eine der Begründungen die Iran für die Aussetzung einiger seiner Verpflichtungen aus dem JCPoA angebracht hat.

Wenn INSTEX in Betrieb geht, wird es nur arbeiten können, wenn ausreichend Vorgänge zur Verrechnung vorhanden sind. Wenn europäische Staaten allerdings kein Öl aus Iran importieren, wird das kaum der Fall sein.

Kleine und mittelständische Unternehmen, vor allem wenn sie nicht in den USA tätig sind, finden bislang am ehesten individuelle Lösungswege für ihr Iran-Geschäft. Spezialisierte Beratungsunternehmen, wie Nazirizadeh Consulting finden solche Lösungen für den legalen Zahlungsverkehr mit Iran für ihre Klienten.

Geschichte der Iran Sanktionen

Operation Ajax

Zum Verständnis des seit Jahrzehnten gestörten Verhältnissen zwischen Iran und den USA, ist ein Blick zurück in die 50er Jahre des 20. Jahrhunderts erforderlich. Die Federführung beim Sturz des demokratisch gewählten iranischen Ministerpräsidenten Mohammed Mossadegh 1953 durch den amerikanischen Geheimdienst CIA ist in Iran unvergessen. War Anfang der 1950er Jahre das iranisch-amerikanische Verhältnis noch ungetrübt, führte dieser Putsch aus wirtschaftlichen Interessen (Zugriff auf die iranische Ölindustrie) und die nachfolgende Unterstützung des 25 Jahre währenden diktatorischen Schah-Regimes zur Zerrüttung der Beziehungen beider Länder. Die Unterlagen der CIA zur “Operation Ajax” genannten Einmischung in die iranische Politik sind seit 2013 veröffentlicht.

Der frühere US-Präsident Obama äußerte sich schließlich dazu öffentlich:

„Mitten im Kalten Krieg spielten die Vereinigten Staaten eine Rolle beim Sturz einer demokratisch gewählten iranischen Regierung.“

 

 

Iran Sanktionen: gestürzter Premierminister Mohammed Mossadegh

Mohammed Mossadegh

Botschaftsbesetzung in Teheran 1979

Iran Sanktionen: Botschaftsbesetzung in Teheran 1979

Iranische Studenten stürmen die US-Botschaft in Teheran, 1979

Die Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran sind so alt wie die Republik selber. Die ersten Sanktionen wurden von den USA im ersten Jahr nach dem Sturz des Schahs, einem Verbündeten der Vereinigten Staaten verhängt. Begründung war die Besetzung der amerikanischen Botschaft durch iranische Studenten am 4.11.1979. Die USA hatten den geflohenen Monarchen, offiziell zur medizinischen Behandlung, bei sich aufgenommen. Das gilt als Auslöser der Botschaftsbesetzung, denn Iran forderte die Auslieferung des gestürzten Diktators.

Nach iranischer Lesart war die Botschaft ein “Spionagenest”, war doch von dort der Putsch von 1953 organisiert  und das Schah-Regime unterstützt worden. Die Besetzung der Botschaft und die Geiselnahme der dortigen ungefähr 60 Diplomaten dauerte 444 Tage. Während dieser Zeit wurde die neue Verfassung Irans vom Volk akzeptiert und die islamische Republik gegründet. Die USA verhängten wirtschaftliche und diplomatische Sanktionen und beschlagnahmten zwischen 1,5 und 8 Mrd. US$ iranische Gelder.

Nach Ende der Besetzung wurden diese Sanktionen kurzzeitig aufgehoben, jedoch nach einem Anschlag auf eine US-Marinebasis in Beirut, während des libanesischen Bürgerkrieges, für die die USA von Iran unterstützte Gruppen verantwortlich machten (Iran bestreitet die Verantwortlichkeit) wieder aufgenommen.

Sicherheitsdoktrin der USA

Interessant für die Bewertung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern ist auch die 1980 vom damaligen Präsident Carter verkündete sicherheitspolitische Doktrin:

„Jeder Versuch einer fremden Macht, die Kontrolle über die Region am Persischen Golf zu erlangen, wird als Angriff auf die lebenswichtigen Interessen der Vereinigten Staaten angesehen. Jeglicher Angriff dieser Art wird mit allen Mitteln zurückgeschlagen werden, auch mit militärischen.”

Der neutrale Beobachter sollte diesen Aspekt bei der Bewertung amerikanischer und iranischer Politik beachten.

Im Abkommen von Algier (Algiers Accords), das zur Freilassung der Botschaftsgeiseln führte, verpflichteten sich die USA, sich politisch und militärisch aus Iran herauszuhalten. Iran wertete die Unterstützung des irakischen Angriffs auf Iran (1980), der zu einem achtjährigen Krieg zwischen den beiden Ländern führte, als Bruch dieses Abkommens.

Iran Sanktionen: US-Flugzeugträger

 Internationalisierung der Iran Sanktionen

Nach dem Ende des Iran-Irak-Krieges bauten die USA ihre militärische Präsenz am Persischen Golf aus und setzten international ihre Iran Sanktionen durch, indem sie nicht nur für ihre eigenen Firmen das Iran Geschäft unterbanden, sondern 1995 auch Strafmaßnahmen gegen internationale Firmen verhängten, die in Iran in größerem Ausmaß (anfangs mehr als 40 Mio. US$, später wurde die Grenze auf 20 Mio. US$ reduziert) investierten. Dieses Sanktionsregime („Iran Sanctions Act“), ist bis heute in Kraft. Seit den 90er Jahren wurde dann das iranische Atomprogramm als Begründung für die Sanktionen aufgenommen und die USA setzten im Jahre 2006 durch, dass das „Iran-Dossier“  der internationalen Atom-Aufsichtsbehörde IAEA an den UN-Sicherheitsrat verwiesen wurde, womit der sogenannte „Atomstreit“ mit Iran begründet wurde. Iran hat dieses Vorgehen immer als politisch begründet verurteilt und zu jeder Zeit bestritten, dass es seinen Verpflichtungen gegenüber der IAEA als Unterzeichner des sogenannten „Atomwaffensperrvertrag“ nicht nachgekommen sei.

Iran Sanktionen: Flagge der IAEA

Verschärfung der Iran Sanktionen ab 2006

Iran Sanktionen: Verschärfung unter Präsident Obama

Seit Dezember 2006 wurde dann Iran auch durch UN-Resolutionen sanktioniert. Es wurden Vermögen von Banken und Privatpersonen beschlagnahmt („eingefroren“) und der Export von Atom-. Raketen- und sogenannten „Dual-Use“-Technologien verboten. 2010 verschärfte die EU als Verbündeter der USA das Sanktionsregime durch Verbote von Handel, Finanzdienstleistungen, Energie und Transport. Damit wurden Beteiligungen in der iranischen Öl- und Gaswirtschaft ebenfalls verboten, außerdem  iranische Frachtflüge nach Europa, Versicherungen und Rückversicherungen und Export-Kreditgarantien. Auch die USA verstärkten mit dem „Comprehensive Iran Sanctions, Accountability and Divestment Act of 2010“ unter Präsident Obama noch einmal den Druck. Hier wurden ausländische Firmen mit amerikanischen Strafen belegt, wenn sie sich an iranischer Ölwirtschaft beteiligten und jegliche Importe aus Iran nach USA verboten. Auch bisher ausgenommene Güter wie Kaviar, Teppiche und Pistazien waren fortan betroffen. Kanada, Australien und Japan verhängten ähnliche Sanktionen.

Ein neues Kapitel: Verhandlungen unter Präsident Rouhani

Iran Sanktionen: Iranischer Präsident Hassan Rouhani

Die Auswirkungen der beispiellos umfassenden Sanktionen bewogen Iran schließlich dazu, nach dem Amtsantritt Präsident Rouhanis 2013, Verhandlungen über sein Atomprogramm wieder aufzunehmen. Das Ergebnis ist bekanntermaßen der „Joint Comprehensive Plan of Action“, das sogenannte Atomabkommen der  5 UN-Vetomächte und Deutschlands mit Iran, unter dem die mit dem Atomprogramms Iran begründeten Sanktionen aufgehoben wurden. Iran wird darin sein Recht auf ein ziviles Atomprogramm bestätigt. Darin enthaltene umfassende Einschränkungen und Kontrollen sollen ein (bisher unbewiesenes und stets bestrittenes) Streben Irans nach Atomwaffen verhindern.